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European Accessibility Act

Digitales Produktdesign im Einklang mit dem European Accessibility Act

von Philipp Brunner

10.10.2023

European Accessibility Act

Der European Accessibility Act zielt darauf ab, Regeln für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt zu standardisieren.

Barrieren, die sich aus unterschiedlichen Gesetzgebungen in den Mitgliedsstaaten ergeben, sollen beseitigt werden, um Menschen und Unternehmen gleiche Marktchancen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das übergeordnete Ziel: barrierefreie digitale Produkte und Services in Europa und darüber hinaus zu fördern und das Leben für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu vereinfachen.

„Universal Design“ – ein wichtiger Schritt zu vollständiger und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe

Die Hauptidee hinter barrierefreiem Design lässt sich mit der Formulierung „Design für alle“ zusammenfassen: Barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen können von allen Menschen, unabhängig von deren Fähigkeiten und Einschränkungen, genutzt werden. Wenn wir über Barrierefreiheit sprechen, denken wir zuerst an Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen. Tatsächlich können barrierefreie Produkte und Services jedoch das Leben einer weitaus größeren Gruppe von Menschen erleichtern.

“44.6 million – one in six –persons aged between 16 and 64 report that they have a long standing health problem or disability. People with disabilities represent at least 16% of the overall EU working age population.”

(Key figures on ‘active inclusion’ of people with disabilities in the EU)

Jede Person kann unter verschiedenen Umständen von Einschränkungen betroffen sein:
  • Eine Person mit schwerem Gepäck ist in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und profitiert von barrierefreien Gebäudezugängen.
  • Eine Person, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, kann auch ohne Kopfhörer Videos mit Untertiteln auf ihrem Smartphone ansehen und verstehen, ohne andere Fahrgäste zu stören.
  • Eine Person mit eingeschränktem Sehvermögen, die ihre Brille zu Hause vergessen hat, kann dennoch eine Webapplikation verwenden, die ausreichend große Schrift mit hohem Farbkontrast verwendet.
  • Jede:r in Eile profitiert von digitalen Diensten, die prägnant, leicht lesbar und benutzerfreundlich sind.

Der Hauptfokus bei der Bereitstellung von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen liegt aber klar bei “Personen mit Behinderungen, einschließlich solcher, die langfristige körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft auf gleicher Grundlage mit anderen behindern” (zitiert aus der UN-Behindertenrechtskonvention).

Was ist der „European Accessibility Act“?

Der „European Accessibility Act“ (EAA) ist eine legislative Maßnahme, die von der Europäischen Union zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Produkten und Services für Menschen mit Einschränkungen umgesetzt wurde. Er wurde vom Europäischen Parlament und Rat im Jahr 2019 veröffentlicht und trat 2022 in Kraft.

Der „European Accessibility Act“ zielt darauf ab, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens zu verbessern, wie zum Beispiel bei Kommunikationstechnologien, öffentlichem Verkehr, Bankdienstleistungen und E-Commerce.

Es geht darum, die Anforderungen an Barrierefreiheit in den EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren und einen gleichberechtigten Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und digitalen Produkten für Menschen mit Behinderungen in diesen Bereichen zu gewährleisten:

  • Computer, Smartphones und entsprechende Betriebssysteme
  • Geldautomaten und andere digitale Selbstbedienungsterminals (Tickets, Check-in …)
  • Fernseher / Digitale Fernsehdienste
  • E-Reader und E-Books
  • Telefondienste
  • Audiovisuelle Medien
  • Websites
  • Fahrkartenverkauf
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • E-Commerce

Anforderungen an Barrierefreiheit sind für staatliche und öffentlich finanzierte digitale Dienste bereits seit einigen Jahren verbindlich. Ziel des „European Accessibility Acts“ ist es, die Barrierefreiheit nun auch für eine Mehrheit der digitalen Produkte und Dienstleistungen abseits des öffentlichen Sektors verbindlich zu machen.

Wir sind sind mehr als nur Expert:innen – Unser engagiertes Team von Designer:innen, Entwickler:innen und Marketingspezialist:innen arbeitet Hand in Hand, um Ihre digitale Präsenz auf das nächste Level zu heben.

Bereit für den nächsten Schritt?
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.

Welche Accessibility-Anforderungen müssen erfüllt werden?

Die EU legt in den Vorschriften zum „European Accessibility Act“ die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 “Accessibility requirements for ICT products and services” fest. Sie bezieht sich auf die bekanntere WCAG 2.1 Richtlinie, eine international anerkannte Sammlung von Accessibility-Kriterien.
Die Hauptprinzipien der WCAG 2.1 Richtlinie formulieren daher die grundlegenden Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um dem „European Accessibility Act“ zu entsprechen. Ein möglichst barrierefreies digitales Produkt muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein:
Wahrnehmbar (Perceivable)
  • 
Informationen müssen so präsentiert werden, dass Benutzer:innen sie leicht wahrnehmen können
  • Mehr als ein sensorischer Kanal muss angesprochen werden, um Informationen erfassbar zu machen
  • 
Für nicht textbasierte Inhalte müssen Textalternativen angeboten werden
  • 
Für zeitbasierte Medien (Audio- und Videoinhalte) müssen Untertitel und Transkripte bereitgestellt werden
  • 
Inhalte sollten flexibel sein und auf verschiedene Arten präsentiert werden können, ohne dabei an Informationsgehalt einzubüßen
  • 
Inhalte sollen durch ausreichenden Farbkontrast und Schriftgröße von Hintergründen klar unterscheidbar sein
Bedienbar (Operable)
  • 
Konsistente und einfach zu bedienende Navigationsmöglichkeiten werden benötigt
  • Bedienung mit der Tastatur muss möglich sein
  • 
Die Benutzeroberfläche muss möglichst viele alternative Eingabe- und Steuerungsoptionen unterstützen
  • Aktuell fokussierte bzw. aktive Elemente müssen als solche erkenntlich sein, unabhängig vom verwendeten Eingabegerät
  • 
Benutzer:innen müssen ausreichend Zeit haben, um Inhalte lesen und verstehen, sowie ihre Aufgaben abschließen zu können
  • Schnelle Animationen und hochfrequente Bewegungsabfolgen sollen vermieden werden, da sie bei bestimmten Personen zu Anfällen und körperlichen Reaktionen führen könnten
Verständlich (Understandable)
  • 
Möglichst einfache Sprache sowie die Vermeidung von Ablenkung und verwirrenden Botschaften sollen Verständlichkeit sicherstellen
  • Konsistentes Layout und Interaktionsdesign soll ein vorhersehbares Nutzungserlebnis gewährleisten
  • 
Ein digitales Produkt sollte so selbsterklärend wie möglich sein
Robust
  • 
Inhalt und Technologie müssen robust genug sein, um eine breite Kompatibilität mit einer Vielzahl an Geräten zu gewährleisten
  • 
Zukunftssicherheit soll durch Einsatz von offenen Technologien und Frameworks sichergestellt werden
Zur vertiefenden Information haben wir eine Checkliste für barrierefreies Webdesign zusammengestellt, die konkrete Maßnahmen zusammenfasst.
Der „European Accessibility Act“ fördert einen Wandel im Denken und betont die Bedeutung proaktiver und inklusiver Designpraktiken. Dieser Wandel erfordert ein tiefes Verständnis der vielfältigen Benutzerbedürfnisse, einschließlich jener von Personen mit körperlichen, sensorischen und kognitiven Beeinträchtigungen.

Barrierefreiheit durch nutzerzentriertes Design

Ein nutzerzentrierter Designansatz kann die Integration universeller Zugänglichkeit gewährleisten:
  • 
User Research: Die Integration von Methoden, um Nutzerinnen und Nutzer eines digitalen Produkts zu verstehen, sind entscheidend, um ihre Bedürfnisse zu identifizieren – insbesondere jener von Personen mit besonderen Bedürfnissen. User Research zu Beginn und während der Umsetzung eines Projekts ist die Basis für nutzerzentriertes Design
  • 
Integration und Priorisierung von Barrierefreiheit: Die Richtlinien des „European Accessibility Acts“ und die damit verknüpften Standards müssen zu einem grundlegenden Bestandteil der Designstrategie für jedes Projekt werden. Barrierefreiheit muss auf organisatorischer Ebene priorisiert werden
  • 
Accessibility User Testing: Nur regelmäßige Usertests mit Benutzer:innen der jeweiligen Zielgruppen mit speziellen Bedürfnissen ermöglichen uns, unser Design durch „die Brille der Betroffenen“ zu sehen und den Stand der Barrierefreiheit zu prüfen. Probleme können so möglichst frühzeitig im Projekt identifiziert und gelöst werden.

The Time to Act is Now!

Die EU hat ihren Mitgliedstaaten vorgegeben, den European Accessibility Act bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen.
Die tatsächliche gesetzliche Durchsetzung der Vorgaben wird ab dem 28. Juni 2025 beginnen.

Auch wenn aus heutiger Sicht noch Zeit für die Umsetzung bleibt, empfiehlt sich eine zeitnahe Vorbereitung auf die neuen digitalen Barrierefreiheitsanforderungen, da es sich gerade bei komplexeren Produkten um eine aufwendige Aufgabe handeln kann.
dmcgroup berät und unterstützt Sie gerne dabei, Ihr digitales Produkt fit für die Zukunft zu machen – kontaktieren Sie uns:

Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Als Digitalagentur mit mehr als 30 Jahren im Geschäft ist es unsere Kernkompetenz, digitale Produkte zu gestalten und entwickeln, die Nutzerbedürfnisse erfüllen und Unternehmensziele erreichen.
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